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14.08.2019

Vorsicht - Strafen im Ausland!

Strafen im Ausland - Vignettenpflicht

Gerade in der Ferienzeit gut zu wissen: Im Ausland können zum Teil richtig saftige Strafen fällig sein. Hier eine Übersicht für Sie als Service.

Autobahnmaut & Vignette
Für Autobahnen brauchen Sie in mehreren europäischen Ländern eine Vignette. In Österreich sind die Regeln zum Anbringen besonders streng. Vignetten müssen auf die Windschutzscheibe, am besten im linken oberen Bereich oder hinter den Rückspiegel geklebt werden. Auf Motorrädern muss die Vignette gut sichtbar sein, z.B. am Tank oder Gabelholm. Ohne das Pickerl wird es teuer: Die Ersatzmaut kostet für Autofahrer 120 Euro, für Biker 65 Euro.

Alkohol am Steuer
In Italien ein schönes Glas Chianti vor der Fahrt, in Dänemark einen Akvavit? Hände weg von Alkohol, wenn Ihr unterwegs seid! In einigen europäischen Ländern werden die Strafen vom Monatsnettoverdienst abhängig gemacht, in anderen sind vierstellige Summen fixiert. Für Wohnmobilisten gilt häufig die 0,0 Promille Grenze. Ähnlich drakonische Strafen wie bei Alkohol gelten in vielen Ländern für Drogen am Steuer. In schweren Fällen werden Freiheitsstrafen ausgesprochen.

Zu schnelles Fahren
Ab 60 Tagessätze, berechnet vom Monatsverdienst, kostet eine Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit um 50 km/h in der Schweiz. Auch andere Länder langen richtig hin. In Frankreich sind es 1.500 €, in Schottland bis 2.900 €. Auch wer 20 km/h zu schnell unterwegs ist, wird kräftig zur Kasse gebeten: In Italien 175 € tagsüber, nachts wird es teurer. In Norwegen kostet es ab 480 €. Da gilt Besonnenheit am Steuer: Denn wer vorschriftsmäßig fährt, kommt auch ans Ziel.

Rotlicht überfahren
Kein Spaß versteht man in allen europäischen Ländern beim Überfahren des Rotlichts. In Spanien kostet der Verstoß ab 200 €, wobei die Strafe wesentlich höher ausfallen kann. In Estland schlägt das überfahrene Rotlicht bis zu 800 € zu Buche, bei den Schotten bis 1.150 €. Also: Umsichtig fahren und lieber einmal mehr vor der umschaltenden Ampel auf die Bremse treten.

Handy am Steuer
Mal schnell den Lieben zu Hause sagen, wie schön es unterwegs ist? Oder den Campingplatz anrufen, um sich anzumelden? Gar keine gute Idee! Wer erwischt wird, blecht, und zwar richtig: Ab 200 € in Spanien und Dänemark, 240 € in den Niederlanden, bis 400 € in Estland. Anderswo sieht man das Handy am Steuer auch nicht als Kavaliersdelikt an. Überlasst also das Telefonieren dem Beifahrer oder haltet dafür an. Das schont die Urlaubskasse!

Parkverstoß
Im Vergleich zu den hohen Strafen, die bei anderen Verkehrssünden fällig werden, scheinen die europäischen Länder in Sachen Parkverstoß eher ein Auge zuzudrücken. Das heißt aber nicht, dass Ihr ungeschoren davon kommt, vor allem, weil es sich bei den Strafsätzen oft um Ermessungsgrundlagen handelt: Ab 15 € werden in Frankreich fällig, ab 20 € in Österreich, ab 25 € in Polen, ab 40 € in Italien. Das kleine Wörtchen „ab" kann zum Fallstrick werden. Daher lieber nach einem Parkplatz Ausschau halten, bei dem Ihr auf der sicheren Seite seid.

Sicherheitsgurt nicht angelegt
Den nicht angelegten Sicherheitsgurt werten die europäischen Länder ganz unterschiedlich. 15 € werden in Lettland fällig, bis zu 400 € kassiert Nachbar Estland. Dazwischen gibt es die unterschiedlichsten Strafsätze. Tatsache ist: Keiner bleibt ungeschoren. Der beste Rat ist und bleibt daher, auch für kurze Fahrten immer den Sicherheitsgurt anzulegen. Und das nicht nur, um den Geldbeutel zu schonen, sondern auch für die eigene Sicherheit.

Übergewicht
Im Sommer wird besonders gerne kontrolliert: mit der mobilen Waage, wieviel Gewicht auf jedem Rad lastet, anschließend wird addiert. Wird das erlaubte Gesamtgewicht überschritten, heißt es ausladen - sonst wird die Weiterfahrt oft verweigert. Da ist der Urlaub vorbei, bevor er angefangen hat. Teuer wird es auch noch: Ab einer Überladung von 15 Prozent wird in Österreich ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, bis zu 2180 Euro sind möglich. In Großbritannien können sogar bis zu 6000 Euro fällig werden. Oft wird sofortige Bezahlung verlangt. Wer das nicht kann, bekommt den Bescheid nach Hause. Ignorieren ist nicht länger möglich. Kommt es durch Überladung gar zu einem Unfall, kann die Versicherung die Schadensbegleichung verweigern. Wer sich unsicher ist, wieviel er zuladen darf: ein schneller Blick in den Fahrzeugschein genügt.

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