Von Jausen und Pausen – wo darf ich mein Fahrzeug abstellen

Die Pausen sind bei der Urlaubsreise doch das Schönste. Es braucht keinen großen Rastplatz, ein schönes Fleckchen genügt schon, um sich die Brötchen zu schmieren und ein kühles Getränk aus dem Bordkühlschrank zu genießen. Doch dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug überall Rast machen? Wir sagen es Ihnen!

Grundsätzlich gilt, wenn durch Beschilderung keine Einschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten besteht, können Wohnmobile und Wohnwagen-Gespanne jederzeit abgestellt werden.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug einmal länger parken, achten Sie darauf, dass es angemeldet ist. Das Überwintern am Straßenrand mit Saisonkennzeichen ist beispielsweise nicht erlaubt. Abgekoppelte Hänger dürfen nicht länger als 2 Wochen abgestellt werden.

Achtung: Wer seinen Wohnwagen für längere Zeit auf dem Privatgrundstück abstellen möchte, nutzt diesen nach aktueller Rechtssprechung als „überwiegend ortsfest“. Dann sind Wohnwagen als „bauliche Anlage“ zu betrachten und bedürfen einer Genehmigung.

Öffnungszeiten

Verkauf // Vermietung // Shop

Montag bis Freitag

09:00 – 17:00 Uhr

Samstag

10:00 – 14:00 Uhr

Kundendienst / Werkstatt

Montag bis Freitag

08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

Samstag

10:00 – 14:00 Uhr

Ersatzteile

Montag bis Freitag

08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

Samstag

Geschlossen

Öffnungszeiten über die Feiertage

Verkauf // Vermietung // Shop

23.12. bis 27.12.

09:00 – 16:00 Uhr

28.12.

10:00 – 14:00 Uhr

24./25./26.12.

geschlossen

30.12. bis 03.01.2025

09:00 – 16:00 Uhr

04.01.2025

10:00 – 14:00 Uhr

31.12. + 01.01.2025

geschlossen

06.01.2025

geschlossen

Werkstatt / Ersatzteilservice

23.12. – 06.01.2025

komplett geschlossen

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