Die Pausen sind bei der Urlaubsreise doch das Schönste. Es braucht keinen großen Rastplatz, ein schönes Fleckchen genügt schon, um sich die Brötchen zu schmieren und ein kühles Getränk aus dem Bordkühlschrank zu genießen. Doch dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug überall Rast machen? Wir sagen es Ihnen!
Grundsätzlich gilt, wenn durch Beschilderung keine Einschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten besteht, können Wohnmobile und Wohnwagen-Gespanne jederzeit abgestellt werden.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug einmal länger parken, achten Sie darauf, dass es angemeldet ist. Das Überwintern am Straßenrand mit Saisonkennzeichen ist beispielsweise nicht erlaubt. Abgekoppelte Hänger dürfen nicht länger als 2 Wochen abgestellt werden.
Achtung: Wer seinen Wohnwagen für längere Zeit auf dem Privatgrundstück abstellen möchte, nutzt diesen nach aktueller Rechtssprechung als „überwiegend ortsfest“. Dann sind Wohnwagen als „bauliche Anlage“ zu betrachten und bedürfen einer Genehmigung.