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15.02.2017

Wohnmobile: Rechte und Pflichten

Wohnmobile: Rechte und Pflichten

Das Reisen mit dem Wohnmobil ist nicht nur in der Regel eine sehr günstige Möglichkeit, seinen Urlaub zu verbringen, sondern vermittelt auch eine gewisse Unabhängigkeit und Freiheit. Doch gerade in Deutschland, jedoch auch in anderen Ländern der EU, gibt es strenge Pflichten und natürlich auch Rechte, die beim Verreisen mit dem Wohnmobil beachtet werden sollten. Diese beziehen sich in erster Linie auf die Stellplätze.

Wo darf ich mein Wohnmobil abstellen?
Ob der jeweilige Standort legal ist, ist vor allem davon abhängig, ob Sie zum Rasten oder fürs Campen halten. Während die Rast auch auf öffentlichen Park- oder Rastplätzen kein Problem darstellen sollte, ist Campen hierbei nicht erlaubt. Generell ist eine Rast immer dann gegeben, wenn hierbei keine camperischen Tätigkeiten ausgeübt werden, beispielsweise der Aufbau des Vordaches. Allerdings kann sich die Rast auch ruhig auch über mindestens eine Nacht erstrecken, wenn während des Zwischenstopps eine längere Schlafphase eingelegt werden soll. Soll sich die Rast jedoch über mehrere Tage erstrecken, muss hierfür zuerst eine Genehmigung eingeholt werden, da ansonsten ein Bußgeld droht.
Achtung: Auch das Rasten ist auf Plätzen verboten, welche ausschließlich für LKW und PKW freigegeben sind!

Vorsicht gilt auch bei der Verwendung von Parkplätzen, welche mit einer speziellen Beschilderung für die Nutzung durch Wohnmobile reserviert sind. Zwar ist hier ein Campen möglich, auch mit Stühlen, Grillen und mehr, allerdings haben Dauercamper hier nichts zu suchen. In der Regel ist hier auch der Aufbau von Vorzelten nicht gestattet.

Tempolimits mit Wohnmobilen
Die maximal erlaubte Geschwindigkeit für Wohnmobile und Wohnwagen ist in Deutschland streng geregelt und gliedert sich vor allem nach dem Gewicht. So dürfen beispielsweise Wohnmobile mit einem Gewicht von bis zu 7,5 Tonnen eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h fahren, für Wohnmobile unter 3,5 Tonnen gibt es hingegen keine Beschränkung. Ein Gespann aus Zugfahrzeug und Wohnanhänger darf maximal 80 km/h fahren.

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