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Radkeile


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Jedes Fahrzeug, welches geparkt wird, muss angemessen gesichert werden. Dies wird bereits in Führerscheinkursen gelehrt und muss später angemessen umgesetzt werden. Während jedoch motorisierte Fahrzeuge mit einer Handbremse ausgestattet sind und dadurch in der Regel bereits ausreichend gesichert sind, verhält es sich bei Wohnwagen und Anhängern anders. Der Gesetzgeber sieht vor, dass bestimmte Fahrzeuge mit Radkeilen, beziehungswiese Unterlegkeilen ausgestattet sind, damit ein unbeabsichtigtes Wegrollen mit möglichen Sach- und Personenschäden vermieden wird. Der Gesetzgeber fordert einen oder zwei Unterlegkeile, je nachdem wie viele Achsen das Fahrzeug hat und welches Gewicht es hat. Wie viele Unterlegkeile vorhanden sein müssen, sollte im Einzelfall im § 41 Abs. 14 StVZO nachgelesen werden. Wichtig ist, in jedem Fall, dass die Unterlegkeile der Größe des Fahrzeugs angepasst sein müssen um ausreichend wirksam zu sein. Die Unterlegkeile sind im betreffenden Fahrzeug so unterzubringen, dass sie leicht und schnell erreichbar sind, jedoch müssen sie ausreichend fest gelagert sein um keinen unnötigen Lärm durch Klappergeräusche zu verursachen. Radkeile gibt es in fünf verschiedenen Größen, die für PKW bis hin zu Fahrzeugen von mehr als 7,5 t Gewicht geeignet sind. Wichtig ist, dass die Radkeile aus robustem Material gefertig sind um der Belastung durch das Fahrzeug Stand zu halten.

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